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Wer bezahlt was

Unsere Tarife für kassenpflichtige und ärztlich verordnete Leistungen sind von der Gesundheitsdirektion Kt. Zürich vorgegeben. 

 

 

KLV Leistungen - kassenpflichtig

Bei ärztlich verordneter Bedarfsabklärung, Fachberatung und Pflege wird direkt mit dem Krankenversicherer abgerechnet.
Die Klienten und Klientinnen bezahlen den Selbstbehalt und die Jahresfranchise.
Die Spitex verrechnet eine Patientenbeteiligung von CHF 7.65 (Kanton ZH, Stand 2023) pro Einsatztag. Den Rest übernimmt die Wohngemeinde.

Hauswirtschaftliche Leistungen - nicht kassenpflichtig

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind nicht kassenpflichtig und werden direkt den Klienten und Klientinnen verrechnet, wobei die Leistungen durch die Gemeinden subventioniert sind.
Einige Zusatzversicherungen von Krankenversicherern bezahlen für hauswirtschaftliche Leistungen.

Spitex-Mitglieder haben einen vergünstigten Tarif für hauswirtschaftliche Leistungen.

Mahlzeitendienst

Wir beziehen die Mahlzeiten aus der Küche vom Alterszentrum Wehntal. Diese verrechnet die Mahlzeiten.
Die Spitex verrechnet die Lieferung als hauswirtschaftliche Leistung.


 

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